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pte20161111027 in Business

Kaum Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose

Weniger als zwei Prozent beantragen im Jobcenter eine Bescheinigung


Nürnberg (pte027/11.11.2016/13:59)

Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn in Deutschland wird selten genutzt. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) http://iab.de . Bei einer Befragung von 5.450 Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden haben, gaben weniger als zwei Prozent an, in ihrem Jobcenter eine Bescheinigung beantragt zu haben. Zum Einsatz kam eine entsprechende Bescheinigung dann nur bei rund einem Prozent der Befragten.

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