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pte19980910004 in Business

Kartellamt unterbindet Premiere-Pläne von Kirch und Bertelsmann

CLT-Ufa weist Bedenken zur Aufstockung der Premiere-Anteile zurück


Hamburg (pte) (pte004/10.09.1998/08:00)

Das deutsche Kartellamt wird die von Bertelsmann und der Kirch-Gruppe geplante Aufstockung der Anteile am Abofernsehen Premiere wegen gravierender wettbewerbsrechtlicher Bedenken nicht genehmigen. Das Bundesamt teilte den Unternehmen mit, daß das Vorhaben ein wesentlicher Bestandteil der bereits von der EU-Kommission verbotenen digitalen Pay-TV-Fusion sei. Zudem sei der Wettbewerb im werbefinanzierten Fernsehen gefährdet. Falls Bertelsmann und Kirch ihre Pläne nicht ändern, will das Kartellamt das Bündnis untersagen.

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