pts20000114026 in Business
Jeden Tag werden in Österreich zwei Brandstiftungen verübt
Versicherungen müssen jährlich eine Milliarde Schilling für gelegte Brände berappen
Wien (pts026/14.01.2000/13:53)
Nicht nur in den vergangenen Tagen und Wochen schlug der Feuerteufel wieder zu. Österreichweit werden täglich mindestens zwei Brände gelegt. Der Versicherungswirtschaft kosten diese Brandstiftungen im Schnitt ATS 1.800.000,-- (EUR 130.811,--) pro Fall. Auf ein Jahr hochgerechnet, beläuft sich die stolze Summe an Versicherungsgeldern sogar auf fast eine Milliarde Schilling (EUR 72.672.834,--). Den Versicherungen kosten die Zündler und ihre abgebrannten Objekte dreimal so viel wie ein Brand, der durch eine andere Ursache entstand.Schäden durch Brandlegung in vergangenen drei Jahren verdoppelt
Obwohl die Zahl der gelegten Brände innerhalb der vergangenen drei Erhebungsjahre nahezu gleich blieb, haben sich die Schadenssummen fast verdoppelt. Der durch Brandstiftung entstandene Schaden ist mit ATS 946.000.000,-- (EUR 68.748.501,--) der zweithöchste in der Brandschadenstatistik. Nur Brände durch Wärmegeräte haben noch mehr Geld verschlungen. Legt man die jährlich rund 25.000 Brände in Österreich um, so wird bereits jeder 34. Brand von Zündlern gelegt. 1998 betrug der Schaden bei den "normalen" Versicherungsfällen ATS 3,35 Milliarden (EUR 243.453.994,--) oder im Schnitt knapp ATS 600.000,-- (EUR 43.604,--).
Die Versicherungen haben 1998 für Feuerversicherung Prämien in der Höhe von knapp ATS 6,4 Milliarden (EUR 465.106.139,--) kassiert. Der Anteil der Industrie beträgt daran ATS 1,6 Milliarden (EUR 116.276.535,--). Nach Bränden erhielten Industriebetriebe dafür Leistungen in der Höhe von ATS 1,7 Milliarden (EUR 123.543.818,--). Landwirtschaft, Wirtschaft und Private haben Leistungen von ATS 2,8 Milliarden (EUR 203.483.936,--) erhalten.
Feuerversicherungen zahlen auch bei Brandlegung
Sieht der Versicherungsvertrag nichts anderes vor, so erhält jeder, dessen Heim abgebrannt ist, ein neues Gebäude. "Bei Bränden liegt die Hauptursache nach wie vor bei defekten Wärmegeräten. Neben der entsprechenden technischen Vorsorge ist deshalb auch die Absicherung in Form einer Versicherung der beste Schutz. Wer allerdings sein Heim in Flammen aufgehen lässt und der Brandlegung überführt wird, hat keinen Anspruch auf eine Leistung. Wer an fremden Gut eine Brandstiftung verübt, muss damit rechnen, dass wir eine Regressforderung stellen müssen", betont Dr. Johannes Hajek, zuständiger Vorstand der UNIQA Sachversicherung AG. http://www.uniqa.at
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik
SCHUTZ HAUS, Institut für technische Sicherheit
Österreichischer Versicherungsverband (Ende)
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