pts19980107001 in Business
IVA protestiert gegen Verjährung von Aktien
Wien (pts001/07.01.1998/10:44)
Aktionäre österreichischer Aktiengesellschaften, die entweder von ihrer Bank schlecht beraten werden oder länger als drei Jahre lang verhindert sind, sich um ihre Aktien zu kümmern, können nach dem geltenden Recht nicht nur ihr Eigentum an ihren Papieren, sondern auch jeden Vergütungsanspruch verlieren. Der IVA - Interessenverband für Anleger protestiert im Börsen-Kurier von Donnerstag dieser Woche gegen diese "Enteignung ohne Entschädigung".Dazu kommt laut IVA, daß sich in einem konkreten Fall betroffene Banken nicht bemüßigt fühlen, Kulanz anzubieten. Der Fall eines Aktionärs, der aufgrund eines falschen Rates seiner depotführenden Bank der Verjährung zum Opfer gefallen ist, könnte Anlaß zu einem Prozeß und zur Prüfung des gegenständlichen Gesetzes auf Verfassungsmäßigkeit sein, meint der IVA.
Generell geht es um eine Variante der Zwangsabfindung von Aktionären nach Umwandlungsgesetz. Diese Praxis, bei der aufgrund umstrittener Gutachten meist nur ein Teil des seinerzeitigen Kaufpreises der Aktien ausbezahlt wird, verletzt nach Meinung des IVA schon an sich das verfassungsgemäße Recht auf Eigentum. Daß auch dieser lächerliche Ersatzanspruch nach drei Jahren verjährt, sei verfassungsrechtlich noch bedenklicher, meint der IVA.
"Nach dem alten römischen Rech hätte diese Verjährung als ungerechtfertigte Berei-cherung gegolten", meint Verbandspräsident Dr. Herbert Laszlo. In Zeiten, in denen die Vereinnahmung nachrichtenloser Konten durch Schweizer Banken zu weltweiten Protesten führe, sei auch die Verjährung der Ersatzansprüche zwangsweise abgefundener Aktionäre ein Skandal. (Ende)
| Aussender: | Börsen-Kurier / OBSERVER |
| Ansprechpartner: | Dr. Herbert Laszlo, email: <A HREF=mailto:info@laszlo.at>info@laszlo.at</A>, Tel. 213 22o |
