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Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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pts19970303001 in Business

Illegale Ausländerbeschäftigung: Sozialministerium setzt Initiativen

Mehr Kontrollen im vergangenem Jahr


Wien (pts001/03.03.1997/10:03)

Die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. - Das gab heute eine Sprecherin des Sozialministeriums bekannt. Die Kontrollore des Ministeriums führen dies in erster Linie auf die mit dem "Anti-Mißbrauchsgesetz" gesetzten Maßnahmen zurück. Dennoch arbeiten Juristen des Ministeriums derzeit an Vorschlägen, wie "die letzten Schlüpflöcher" für "Schwarzarbeitgeber" geschlossen werden können, gab das Sozialministerium bekannt.

Die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung ist im vergangenen Jahr erheblich ausgeweitet worden: Wurden 1995 österreichweit 11.513 Betriebe und Baustellen kontrolliert, so waren es 1996 insgesamt 14.363. Dabei mußten in 2.267 Betrieben Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungs-Gesetz festgestellt werden. Insgesamt 4.083 ausländische Arbeitskräfte wurden illegal beschäftigt. Verglichen mit dem Jahr 1995 ist damit die Zahl der illegal beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte um 127 zurückgegangen.

Die Kontrollore des Ministeriums führen den Rückgang der illegalen Beschäftigung in erster Linie auf die mit dem "Anti-Mißbrauchsgesetz" gesetzten Maßnahmen zurück. Sie hätten dazu geführt, daß Schwarzarbeit für Scharzarbeitgeber weniger attraktiv geworden ist, heißt es in der Aussendung. Beispielsweise wurden die Mindeststrafen für illegale Schwarz-Unternehmer auf das Doppelte angehoben, bessere Kontrollmöglichkeiten vorgesehen und Mißbrauchslücken geschlossen. Durch eine Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) ist zudem sichergestellt worden, daß Billigarbeitskräfte aus der EU bereits ab dem ersten Tag ihrer Entsendung nach Österreich Anspruch auf die Entlohnung nach österreichischem Kollektivvertrag haben.

Trotzdem sieht das Sozialministerium noch einige "letzte Schlupflöcher", die es nun zu schließen gelte. So werde etwa als eine der Maßnahmen gesetzlich klarzustellen sein, daß auch für Tätigkeiten auf dem Metallsektor im Baubereich keine erleichterten Entsendebewilligungen erteilt werden dürfen, teilt das Sozialministerium mit. (Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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