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Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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pts19980209005 in Business

Hostasch: Leistungsverbesserungen für schwer pflegebedürftige Personen

Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ging in Begutachtung


Wien (pts005/09.02.1998/10:57)

"Die Neuerungen in der Pflegevorsorge bringen Verbesserungen im Bereich der Leistungen und der Rechtsstellung der Betroffenen. Darüberhinaus werden zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger gesetzt", erklärte Sozialministerin Lore Hostasch. Der Gesetzesentwurf zur Novelle des Bundespflegegeldgesetzes wurde am Freitag in Begutachtung geschickt.

Leistungsverbesserungen für schwer pflegebedürftige Personen bringen die in der Novelle neu festgesetzten Einstufungskriterien der Pflegestufe 4. So sollen künftig für den Anspruch auf Pflegeggeld der Stufe 4 nicht mehr 180 Stunden, sondern nur mehr 160 Stunden monatlicher Pflegebedarf erforderlich sein. Dadurch werden voraussichtlich rund 15.000 schwer pflegebedürftige Personen in eine höhere Stufe eingereiht und erhalten um rund 3.000 ÖS monatlich mehr Pflegegeld als bisher.

"Schwer pflegebedürftige Personen nehmen bereits derzeit in einem hohen Ausmaß soziale Dienste in Anspruch. Die finanzielle Besserstellung der Betroffenen wird sich daher auf die Beschäftigungssituation im Bereich der sozialen Dienste positiv auswirken, weil dieser Personenkreis damit vermehrt in der Lage ist, soziale Dienste zur Entlastung der pflegenden Angehörigen zuzukaufen", betonte die Sozialministerin.

Im Entwurf wird die Zuordnung zu den Pflegegeldstufen 5 bis 7 noch präziser definiert und damit die Rechtsstellung der Betroffenen verbessert. Für Pflegegeldbezieher der Stufe 5 sind künftig 190 Stunden monatlicher Pflegebedarf, für die Stufen 6 bis 7 zeitlich unkoordinierbare Pflegemaßnahmen oder Intensivpflege vorgesehen. Auf Wunsch des Betroffenen wird bei der ärztlichen Untersuchung eine Vertrauensperson beigezogen.

"Mit der Novelle setzen wir neue Maßnahmen zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen", informierte die Sozialministerin. So wurde bisher das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person eingestellt. Künftig soll das Pflegegeld weitergeleistet werden, wenn beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes ein Elternteil als Begleitperson mitaufgenommen wird. (Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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