pte19980126011 in Business
Hintergrund: Der Daten-Skandal im Wortlaut
Interview mit PTA-Auskunftsperson bestätigt Verdacht
Wien (pte) (pte011/26.01.1998/15:59)
Laut Vorschrift werden die Telefon-Gesprächsdaten auf den Festplatten der Postrechner solange gespeichert, bis die Telefonrechnung bezahlt bzw. Unklarheiten bei Telekom-Rechnungen bereinigt sind, was rechtlich gedeckt ist. Anstatt die Daten aber anschließend, wie es das Fernmelde-Gesetz vorschreibt, endgültig zu löschen, werden die Datensätze auf Magnetbändern archiviert und verschwinden - für die Öffentlichkeit offiziell unerreichbar - in "Datensilos".Von dort können sämtliche Datensätze, über Jahre hinweg, jederzeit wieder in die Postrechner geladen werden. Und dies geschieht auch regelmäßig mittels Auftrag durch den Staatsanwalt bzw. durch den Untersuchungsrichter. Was soviel wie die Verwendung offiziell "nichtvorhandener" (da im Postrechner nicht unmittelbar und direkt gespeicherter) Daten als gerichtlich zugelassener Beweismittel im Rahmen eines Stafverfahrens bedeutet. Dieser Umstand beinhaltet ungeahnten Sprengstoff. Auf Anfrage der Computerwelt bei der PTA versuchte sich der Informant aus der Schlinge zu reden:
Frage CW: Welche Fristen gelten für die Aufbewahrung der Datenbänder und was geschieht mit ihnen?
Antwort: Das kann ich jetzt nicht sagen. In dem Moment, wo es im Zuge einer gerichtlichen Voruntersuchung einen Auftrag an die PTA gibt, gibt es natürlich auch keine Frist mehr. Es gibt auch noch einen zweiten Aspekt: Wenn die PTA technisch in der Lage ist, ein Datum zu rekonstruieren, dann muß sie es über gerichtlichen Auftrag auch dann tun, wenn das Datum eigentlich von fernmelderechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr vorhanden ist.
Frage CW: Das heißt, die Post ist technisch in der Lage dies zu tun und führt dies auch aus?.
Antwort: Ja, aber nur auf richterliche Anweisung und im Zuge eines Nachforschungsverfahren auf alten Datenbändern, auf denen in einem mühseligen Verfahren gesucht werden muß.
Frage CW: Die Daten sind auf Bändern physisch existent?
Antwort: Ja.
Frage CW: Auch über den Zeitraum von drei Jahren hinweg?
Antwort: Ich weiß es nicht.
Frage CW: Wann werden die Daten gelöscht oder die Bänder selbst physisch vernichtet?
Antwort: Da müßte ich nachsehen. Da jetzt keine Frist mehr vorgesehen ist, ist das Telekommunikationsgesetz in der jetzigen Form nicht betroffen. Die Daten sind in dem Sinn im System nicht mehr verfügbar.
Frage Cw: Die Daten sind aber auf einem Band verfügbar.
Antwort: Was ist verfügbar?
Frage Cw: Indem man das Band in eine Bandstation einlegt, das Band auf die Festplatte überspielt und mit einem Suchinstrument, mit einer entsprechenden Software, bestimmte Datensätze gezielt sucht.
Antwort: Paragraph 93 - Übermittlungsdaten dürfen grundsätzlich nicht gespeichert werden, wobei sie nach Beendigung ... wieder zu löschen sind. Das ist der Paragraph 93 aus dem Fernmeldegesetz. Diese Bestimmung ist in Wirklichkeit so nicht exekutierbar.
Frage CW: Was heißt das?
Antwort: Die Übermittlungsdaten sind nun einmal da.
Frage CW: Das heißt: Die Übermittlungsdaten werden auf Bändern gespeichert.
Antwort: Nicht auf Bändern, sie sind im System vorerst technisch da. Wir verstehen das so: Sie dürfen nicht zugänglich gemacht werden und auf keinem Speicher sein, der in irgendeiner Weise betrieblich zugänglich ist. Technisch sind sie natürlich da.
Die Kosten, die der Telekom für die "Wiederherstellung" und Suche nach den entscheidenden Datensätzen entstehen, werden dieser selbstverständlich aus Bundesmitteln ersetzt. (Quelle: Edmund Lindau, Computerwelt) (Ende)
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