pte20251020016 in Business
Highspeed-Web: Gericht verbietet 1&1-Werbung
Anbieter suggeriere Verbrauchern Glasfaseranschluss trotz teils vorhandener Kupferleitung
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Zentrale von 1:1: Gericht verbietet 1&1-Werbung für Highspeed-Internet (Foto: 1und1.de)
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Berlin/Montabaur (pte016/20.10.2025/12:40)
Das Landgericht Koblenz gibt der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine Highspeed-Internet-Werbung der 1&1 Telecommunication SE wegen Irreführung statt. Der Vorwurf: Der Internetanbieter soll Verbrauchern suggeriert haben, dass ein Glasfaseranschluss vorliege - trotz teilweise vorhandener Kupferleitung.
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