pte20061006022 in Business
Headhunter-Anrufe bei Gewerbetreibenden nicht wettbewerbswidrig
Telefonmarketing profitiert von BGH-Urteil
Karlsruhe/Bonn (pte022/06.10.2006/12:00)
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst "Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsexperten Stephan Pauly. Seiner Auffassung nach "können infolge dieses Urteils Anrufe bei Gewerbetreibenden nicht wettbewerbswidrig sein, wenn erstmalig Produkte vorgestellt werden, für die es konkrete Anhaltspunkte eines Interesses beim Angerufenen gibt." Der BGH habe mit seinem Headhunter-Urteil (Az.: I ZR 73/02) die Interessen von Wettbewerbern und Werbetreibenden als ebenfalls schutzwürdig berücksichtigt, indem er ein vollständiges Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz als nicht gerechtfertigt abgelehnt habe.
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