pte19990212017 in Business
Harte Strafen für Telefonieren im Flugzeug
In Deutschland wird Staatsanwalt eingeschaltet - Österreich sieht keinen Grund für Gesetzesänderung
Bonn/Wien (pte017/12.02.1999/14:36)
Ein kurzer Anruf bevor das Flugzeug abhebt wird jetzt in Deutschland hart bestraft. Vorige Woche stimmte der deutsche Bundesrat einem Entwurf des neuen Luftverkehrsgesetzes zu. Das bisherige Vergehen ist nun ein "Offizialdelikt", das ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft erforderlich macht. Im Gesetz ist nun ein explizites Verbot von Mobiltelefonen und CD-Abspielgeräten verankert, während Laptops (ohne CD-Rom), Spiel-Computer, Walkmans und Video-Geräte weiterhin zugelassen sind. Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt muß mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.
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