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pte19981009003 in Business

Handy-Werbung muß über Folgekosten aufklären

Mitbewerber klagten gegen Unternehmen, die Handys kostenlos anbieten


Karlsruhe (pte) (pte003/09.10.1998/07:00)

Die Werbung für Billig-Handys ist in Deutschland künftig nur noch erlaubt, wenn der Verbraucher über die Folgekosten informiert wird. Mit dieser am 8. Oktober verkündeten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Werbung für Funktelefone zum symbolischen Preis von 1 Mark als irreführend oder wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung untersagt. Allerdings verboten die Rchter die Werbung mit Handypreisen weit unter den Entstehungskosten nicht prinzipiell. Die Anzeigen müssen aber künftig Angaben über Anschlußgebühr, Laufzeiten und variable Kosten enthalten.

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