pts20060507001 in Leben
Grenzen der Schweigepflicht
Urteil: Bei häufiger Krankheit hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht
Baierbrunn/München (pts001/07.05.2006/10:00)
Arbeitnehmer müssen ihren Arzt teilweise von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie in kurzen Abständen mehrmals erkranken, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 389/04). Der Arbeitgeber müsse nur dann weiter Lohn zahlen, wenn der Patient nachweisen kann, dass es sich um eine "neue" und nicht um eine Folgekrankheit handelt.Mehr Pressetexte finden Sie hier[]/b]
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