pts20050511056 Politik/Recht, Produkte/Innovationen

Gewerbeverein: Wir brauchen ein Arbeitsrecht im Taschenbuchformat!

Alleine 148 Strafbestimmungen in 36 Gesetzen sind eine arge Zumutung!


Wien (pts056/11.05.2005/21:18) Der vom Linde Verlag herausgegebene Kodex Arbeitsrecht umfasst 1003 Seiten Gesetzestext. Da ist das Sozialrecht, das auch jeden Arbeitgeber betrifft mit 1132 Seiten purem Gesetzestext noch gar nicht hinzugerechnet. Die gestern im Nationalrat abgesegnete EU-Verfassung ist im Vergleich mit 500 Seiten fast eine Kurzlektüre fürs Nachtkastl - findet man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

So können wir etwa nach vollziehen, dass es am WC eines Betriebes eine angemessene Raumtemperatur haben muss - wahrscheinlich, damit die Leitungen nicht einfrieren! Welcher Arbeitgeber verweigert denn wirklich seinen Mitarbeitern ein kuschelig warmes Häusl? Und beim Liftwart bei der Bergstation wird es vielleicht gar nicht möglich sein, die Klotemperatur angemessen zu halten.

Da geistern im ArbeitnehmerInnenschutz Termini wie MAK- und TRK-Werte umher und kein normaler Kleinunternehmer weiß damit etwas anzufangen. Doch wehe ein "Arbeitsstoff steht in Verwendung, für den ein solcher Wert festgelegt ist, oder das Auftreten eines solchen Arbeitsstoffes nicht sicher auszuschließen ist (was ist schon sicher in dieser Welt, außer dem Tod!), dann sind in regelmäßigen Zeitabständen Messungen durchzuführen".

In Österreich will man stets mehr Unternehmer. Der Wiener Wirtschaftskämmerer Johann Trattner hat nun den bereits genannten Kodex Arbeitsrecht durchforstet. 36 der darin enthaltenen Gesetze sehen 148 Strafbestimmungen vor. Bei diagonaler Durchsicht des Arbeitsrechts findet man gerade einmal zwei gesetzliche Strafbestimmungen, die Mitarbeiter betreffen!

Besonderes Schmankerl ist eben das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das 41 Straftatbestände bereit hält. Den Gipfel der Lächerlichkeit erreicht man mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, das 14 mögliche Gesetzesübertretungen kennt. Lächerlich deswegen, weil ja jeder clevere EU-Ausländer - etwa im freien Gewerbe des viel zitierten Spachtlers - seine faktische Arbeitsbewilligung einfach bei der Bezirkshauptmannschaft abholt und damit vollkommen legal und elegant das Gesetz umgeht. Ohne Straftatbestand ist jedenfalls, dass 3183 Gewerbescheine an 1666 EU-Ausländer vom Magistrat Wien innerhalb eines Jahres vergeben wurden und amtlicherseits niemand Plausibilitätsdenken zeigte. Dass in diesem Zahlenbereich etwa die Anzahl der österreichweit registrierten Berater oder Gastronomen liegt, dürfte keinem Beamten aufgefallen sein.

Ein deutscher Bundestagsabgeordneter hat nun mit fachmännischer Hilfe das fast so umfangreiche deutsche Arbeitsrecht auf 38 Gesetze in Taschenbuchformat gestutzt. Gleiches muss in Österreich geschehen, will man wirklich Unternehmertum stimulieren.

Dann sollte man sich aber auch eines zeitgemäßen Wortschatzes bedienen. So ist etwa schon der Titel des 1870 beschlossenen und von Kaiser Franz Joseph m.p. unterschriebenen Koalitionsgesetz vom Namen her so verwirrend, wie das 1930 von Bundespräsident Miklas unterzeichnete Antiterrorgesetz. Beides ist wohlgemerkt noch immer gültig und eindeutig dem Bereich Arbeitsrecht zuzurechnen.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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