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FRüHERE MELDUNGEN

pts19980507014 in Business

Geschäftsführer - inländischer Wohnsitz nicht erforderlich


Wien (pts014/07.05.1998/15:49)

Geschäftsführer - inländischer Wohnsitz nicht mehr erforderlich

In einem Vorabentscheidungsverfahren, das 1996 vom VwGH
angestrengt wurde, hat der EuGH in einer Entscheidung
vom heutigen Tag entschieden, dass die Regelung in der
österreichischen Gewerbeordnung, wonach
für österreichische Gesellschaften bestellte
gewerberechtliche Geschäftsführer ihren Wohnsitz in
Österreich haben müssen, bei Anwendung gegenüber
Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten gegen den Grundsatz
der Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstößt.

Der ARD-Betriebsdienst, der schon seinerzeit über die
Entscheidung dieses Vorabentscheidungsverfahrens und die
Bedenken des VwGH berichtet hat, weist in seiner Nummer
4932 sowie in seinem Internet-ONLINE-Dienst darauf hin,
dass auf Grund dieser Entscheidung die Gewerbebehörden ab
sofort der Bestellung von Geschäftsführern, die Angehörige
eines EU-Mitgliedstaates sind, aber über keinen Wohnsitz
in Österreich verfügen, aus diesem Grund nicht mehr ihre
Zustimmung versagen dürften.

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