pte20000116005 in Business
Gerichtsstreit um Mail als Beweismittel
26jähriger Sexsurfer ging "13jähriger" Ermittlerin auf den Leim
New York (pte) (pte005/16.01.2000/07:00)
Um die Verwertbarkeit von Mails und Chats als Beweismaterial geht es derzeit bei einem Gerichtsverfahren, in dem ein 26jähriger Amerikaner beschuldigt wird, online sexuelle Kontakte zu Minderjährigen gesucht zu haben. Die Verteidiger argumentierten, diese Beweismittel dürften vom Gericht nicht akzeptiert werden. Sie seien vielmehr ebenso wie heimlich aufgezeichnete Telefongespräche zu behandeln. Diese dürfen nach dem "Privacy Act" des Bundesstaates Washington nicht aufgezeichnet und vor Gericht verwendet werden, wenn nicht alle Teilnehmer einer Aufzeichnung zugestimmt haben.
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