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pte19980626013 in Business

Gericht: Online-Anbieter muß Reisewerbung prüfen

Interessantes Internet-Urteil des Oberlandesgerichtes München


München (pte) (pte013/26.06.1998/11:58)

Online-Anbieter müssen die Werbung von Reiseveranstaltern im Internet künftig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen. Das hat das Münchner Oberlandesgericht entschieden und damit den Betreiber einer Website dazu verpflichtet, Last-minute-Angebote der Tourismus-Branche zu kontrollieren. Eine Frau hatte den Betreiber eines Online-Reiseangebots verklagt, da der Veranstalter nach ihrer Meinung im Netz irreführend für Last-minute-Urlaube geworben hatte.

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