FPSB Deutschland: Kindererziehungszeiten richtig zuordnen: So können Familien ihre Rente um Zehntausende Euro steigern
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Finanzplanung ist Lebensplanung (Foto: iStock) |
Frankfurt am Main (pts025/31.03.2026/12:20)
Die richtige strategische Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann die spätere Rente erheblich steigern – besonders in Familien mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen – Der FPSB Deutschland zeigt auf, wie durch eine gezielte Erklärung gegenüber der Rentenversicherung fünfstellige Beträge gesichert werden können
Kindererziehung wird im deutschen Rentensystem honoriert: Pro Kind werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet, was derzeit einem Rentenplus von rund 30.000 Euro über die gesamte Bezugsdauer entspricht. Doch viele Familien verschenken diesen Anspruch ungewollt. Der Grund: Erziehungszeiten werden bei gemeinsamer Erziehung standardmäßig der Mutter zugeordnet – eine Lösung, die nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste ist.
"Die richtige Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann über die Lebenszeit gerechnet einen bemerkenswerten Unterschied ausmachen", erklärt Marcel Reyers, CFP®, stellvertretender Vorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Die Besonderheit liegt in der Deckelung: Denn Erwerbseinkommen und Erziehungszeiten werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, addiert. Diese liegt 2026 bei monatlich 8.450 Euro beziehungsweise jährlich 101.400 Euro. Wer mehr verdient, für den fallen die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Kindererziehung wirkungslos weg. In solchen Konstellationen empfiehlt Reyers, die Erziehungszeiten per übereinstimmender Erklärung dem Partner mit dem geringeren Verdienst zuzuordnen.
Beispiel aus der Praxis
Folgendes Beispiel soll die Problematik verdeutlichen: Ein Ehepaar hat im Januar 2026 ein Kind bekommen. Die Ehefrau ist Führungskraft in einem Konzern und verdient 110.000 Euro brutto jährlich – also oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Der Ehemann ist als Handwerker angestellt und verdient 45.000 Euro jährlich. Die Ehefrau plant, nach einem Jahr Elternzeit wieder in Vollzeit zu arbeiten.
Würde die Kindererziehungszeit automatisch der Mutter zugeordnet, würde sie für die drei Jahre Erziehungszeit kaum zusätzliche Rentenpunkte erhalten – denn ihr Einkommen liegt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze. Die wertvollen Entgeltpunkte würden faktisch verfallen. "In diesem Fall sollte das Ehepaar unbedingt eine übereinstimmende Erklärung abgeben und die Kindererziehungszeit dem Vater zuordnen", empfiehlt Reyers. "Da sein Einkommen deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, würden die Entgeltpunkte voll auf sein Rentenkonto gutgeschrieben."
Konkret würde der Vater durch die Zuordnung der drei Jahre Kindererziehungszeit etwa drei zusätzliche Entgeltpunkte erhalten. Dies entspricht einer monatlichen Rentensteigerung von rund 122 Euro oder knapp 1.500 Euro pro Jahr. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich der Vorteil auf etwa 30.000 Euro.
Besonders interessant wird es, wenn ein Elternteil während der Erziehungszeit wieder arbeiten geht. "In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Kindererziehungszeit ab dem Zeitpunkt der Rückkehr in den Beruf dem Partner zuzuordnen – vorausgesetzt, dessen Einkommen liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze", empfiehlt der Experte, der neben seiner FPSB-Vorstandstätigkeit geschäftsführender Gesellschafter der FINAKONS – Finanz Konsilium GmbH in Limburg a. d. Lahn ist.
Die Zuordnung kann auf einen Teil der Kindererziehungszeit beschränkt und auch mehrmals geändert werden. So könnte im oben aufgeführten Beispiel die Kindererziehungszeit für das erste Jahr der Mutter zugeordnet werden (während sie in Elternzeit ist und kein Einkommen hat), und für die folgenden zwei Jahre dem Vater (während die Mutter wieder arbeitet und über der Beitragsbemessungsgrenze verdient).
Fristen beachten
Wichtig zu wissen ist, dass die strategische Zuordnung der Kindererziehungszeiten nur für die Zukunft abgegeben werden kann. Eine rückwirkende Zuordnung ist lediglich für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung möglich. "Diese Frist ist entscheidend", betont Reyers. "Wer zu spät reagiert, kann die Zuordnung nicht mehr ändern – die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich."
Der Experte weist darauf hin, dass sich der Gestaltungsspielraum bei mehreren Kindern erhöht. Denn dann können die Kindererziehungszeiten zwischen den Eltern sehr flexibel aufgeteilt werden. "So könnte beispielsweise für das erste Kind der Vater und für das zweite Kind die Mutter die Erziehungszeiten zugeordnet bekommen", erklärt Reyers. "Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse im Laufe der Zeit ändern." Bei Zwillingen oder Mehrlingen verlängert sich die anzurechnende Kindererziehungszeit entsprechend. Hier werden die Zeiten für jedes Kind einzeln berechnet, was zu einer deutlichen Erhöhung der Entgeltpunkte führen kann.
"Kindererziehungszeiten sind ein wertvoller Baustein der Altersvorsorge, der oft unterschätzt wird", fasst Reyers zusammen. "Gerade Familien, in denen ein Partner oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sollten die Zuordnung strategisch planen. Die richtige Entscheidung kann die gemeinsame Altersvorsorge des Paares um mehrere Zehntausend Euro verbessern." Der FPSB Deutschland empfiehlt allen Eltern, sich frühzeitig – idealerweise bereits während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt – mit dem Thema zu befassen. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals können dabei sowie bei allen anderen Fragen rund um die Geldanlage und einer langfristigen ganzheitlichen Finanzplanung wertvolle Hilfestellung leisten.
Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 29 Mitgliedsländern und über 236.000 CFP®-Professionals. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.
Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog https://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.
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(Ende)
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