pts19991130015 in Business
FMK fordert Mitsprache bei Enfopol-Umsetzung
Richterlicher Befehl für Mobilfunkbetreiber unerlässlich
Wien (pts015/30.11.1999/11:00)
Unter dem Titel "Enfopol" wird seit über einem Jahr der Entwurf einer EU-Ratsentschließung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs diskutiert. Dieser hätte bei Umsetzung in nationales Recht massive Auswirkungen auf den Betrieb der (österreichischen) Mobilfunknetze und deren User. "Schließlich geht es darum, ob die Telekommunikations-Technologien als Grundlage verwendet werden sollen, um eine unüberschaubare Vielzahl an Informationen über unsere Kunden in Erfahrung zu bringen" führt FMK-Vorstandsprecher Dr. Lothar Roitner aus.Aus diesem Anlass hat das Forum Mobilkommunikation beim Verfassungsrechtsexperten Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer sowie bei Rechtsanwalt Mag. Michael Pilz, einem Spezialisten für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Telekommunikation und Internet-Diensten, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben - nicht zuletzt, um die teilweise sehr emotional geführte Diskussion auf eine sachliche Ebene zu bringen. Im Zentrum stand die Frage nach den rechtlichen Hintergründen einer möglichen Umsetzung von Enfopol in österreichisches Recht. Letztlich ist das Thema nicht nur im Hinblick auf die Grundrechte demokratiepolitisch heikel - "es birgt auch die Gefahr eines drastischen Imageschadens für die gesamte Telekommunikations- und Informationswirtschaft und damit für einen der derzeit am stärksten expandierenden Wirtschaftszweige in Österreich" gibt Roitner zu bedenken.
Die Ergebnisse des Gutachtens bekräftigen die Mobilfunkbetreiber in ihrer Auffassung, dass die neuen Möglichkeiten der Überwachung eine besonders strenge Regelung für die Handhabung durch die autorisierten Behörden erforderlich machen, um einen möglichen Missbrauch sicher auszuschließen. Selbstverständlich habe die effiziente Bekämpfung organisierter Kriminalität höchste Priorität, aber - abgesehen von oft geäußerten Zweifeln, ob dies damit überhaupt erreicht wird - stelle sich auch die Frage, wie weit der Eingriff in die privaten Grundrechte auch Dritter dabei gehen darf und welche Sicherheitsmaßnahmen gegen missbräuchliche Verwendung eingebaut werden. Deshalb ist es für das Forum Mobilkommunikation auch besonders beunruhigend, dass - wie im Gutachten herausgestrichen - in bestimmten Fällen den Behörden sogar ein Handlungsspielraum ohne richterlichen Befehl eingeräumt wird. "Hier würde eine unseres Erachtens unverzichtbare Kontrollinstanz wegfallen!" warnt Roitner.
Wenig überrascht nimmt das FMK schließlich die Auffassung der Gutachter hinsichtlich der Kostenüberwälzung für die Überwachungseinrichtungen zur Kenntnis, in der von Grundrechtswidrigkeit gesprochen wird. "Von Anfang an haben wir den Standpunkt vertreten, dass die Kosten für Überwachungsmaßnahmen und der dafür erforderlichen Infrastruktur vom sogenannten Bedarfsträger, also vom Innen- oder Justizministerium zu tragen sind!" so Roitner und hält aber deutlich fest: "Voraussetzung ist allerdings in jedem Fall, dass diese Überwachungsmaßnahmen in einer rechtsstaatlich einwandfreien Form durchgeführt werden und die im Gutachten angeführte Novellierung der Strafprozessordnung, vor allem hinsichtlich einer klaren Definition der benötigten Daten, auch durchgeführt wird - das fordern wir zum Schutze unserer Kunden!"
Als Konsequenz der Erkenntnisse der Rechtsexperten fordert das FMK, bei allen Maßnahmen, die der Gesetzgeber zur Vorbereitung der Beschlussfassung innerhalb der EU und zur weiteren Umsetzung von Enfopol in österreichisches Recht trifft, miteingebunden zu werden. "Im Hinblick auf die demokratiepolitisch heikle Thematik ist überdies höchste Transparenz bei der Behandlung dieser Materie Gebot der Stunde - ebenso wie eine aktive Informationspolitik vor allem im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen für jeden einzelnen der immerhin bereits nahezu 4 Millionen Handyuser in Österreich", so Roitner abschließend.
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