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pte20010313065 in Leben

EuGH-Urteil gibt erneuerbarer Energie Vorrang

Niederlage für Wettbewerbskommissar Mario Monti


Strassburg (pte065/13.03.2001/16:47)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) http://www.curia.eu.int hat entschieden, dass in Zukunft Strom aus erneuerbaren Energieträgern von den Mitgliedstaaten aus Umweltschutzgründen mit fairen Einspeisetarifen abgegolten werden darf. "Damit können diese Energieträger eine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber subventioniertem Atomstrom und Strom aus Kohle-, Gas- und Ölkraftwerken entwickeln", so der EU-Abgeordnete Hans Kronberger zu pressetext.austria.

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