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pte20070310009 in Business

EuGH-Urteil - "Dolchstoß für staatliches Sportwettenmonopol"

Kontrolle privater und staatlicher Anbieter durch Konzessionsmodell ausreichend


Luxemburg/Hamburg (pte009/10.03.2007/13:40)

Extrem unterschiedlich haben Befürworter und Gegner der Liberalisierung des europäischen Glücksspielmarkts auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Sportwetten-Markt in Italien reagiert. Am vergangenen Dienstag hatten es die EU-Richter für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt, dass in Italien Vermittler, die auf Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070306024 ). "Auch wenn das Urteil ein Vorlageverfahren aus Italien betrifft, ist es für den gesamten Binnenmarkt und somit auch für Deutschland verbindlich. Der EuGH erteilt damit einem staatlichen Sportwettenmonopol den Dolchstoß", so der Hamburger Medienrechtler Ralph Oliver Graef von der Kanzlei Unverzagt von Have http://www.unverzagtvonhave.com im pressetext-Interview.

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