pte20090210024 in Forschung
EuGH segnet Vorratsdatenspeicherung ab
Kritiker sehen Fehlurteil: Verletzung der Grundrechte ausgeklammert
Luxemburg/Wien (pte024/10.02.2009/11:50)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, Dienstag, das Urteil in der Klage der Republik Irland betreffend der Vorratsdatenspeicherung getroffen. Laut dem Gerichtshof sei die Richtlinie auf der Grundlage des EG-Vertrages erlassen worden. Damit wurde die Richtlinie bestätigt und kann nun in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Die Klage hatte sich allerdings allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezogen und nicht auf eine mögliche Verletzung der Grundrechte, stellt der EuGH in einer Aussendung klar. Dieser Punkt wird von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. "Ich sehe darin ein klares Fehlurteil", sagt Lukas Feiler, Vizedirektor des Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht "e-center" http://www.e-center.eu , im Gespräch mit pressetext.
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