pte20080721026 in Business
EuGH: Referenzen kein Kriterium für Auftragsvergabe
Öffentliche Auftraggeber riskieren Rechtswidrigkeit von Ausschreibungen
Luxemburg/Wien (pte026/21.07.2008/13:59)
Laut einem aktuellen EuGH-Urteil dürfen die Referenzen eines Unternehmens nicht den Ausschlag für die Vergabe öffentlicher Aufträge geben. Zwar kann der Auftraggeber die gesammelten Referenzen eines Unternehmens bzw. seiner Mitarbeiter (Personalreferenzen) als prinzipielles Eignungskriterium für den ausgeschriebenen Auftrag berücksichtigen. Als Zuschlagskriterium für die tatsächliche Auftragsvergabe ist die Berücksichtigung von Referenzen laut EuGH aber klar unzulässig. Auf diesen Umstand weisen die Rechtsanwälte Gunter Estermann und Ralf D. Pock http://www.estermann-pock.at in ihrer aktuellen Ausgabe "Die Vergabepraxis 10" (siehe Anlage) hin. Öffentliche Auftraggeber sollten jedenfalls gewarnt sein, wollen sie keine Neuausschreibung von Aufträgen riskieren.
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