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pte20001201023 in Business

EU schafft Verordnung zum Konsumentenschutz im Internet

Konsumenten können im eigenen Land gegen ausländische Anbieter vorgehen


Brüssel (pte023/01.12.2000/11:34)

Der Konsument kann auch beim E-Commmerce allfällige Ansprüche gegen den Anbieter in seinem Heimatland einklagen, haben die Justizminister der Europäischen Union http://www.europa.eu.int entschieden. Dies berichtet die NZZ http://www.nzz.ch in ihrer Ausgabe vom 1. Dezember 2000.

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