pte20050302032 in Business
EU-Richtlinie nimmt Finanzdienstleister in die Pflicht
Versicherungsvermittlern wird Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben
Wien (pte032/02.03.2005/13:00)
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlungsrichtlinie in nationales Recht sind die österreichischen Finanzdienstleister mit zahlreichen neuen Bestimmungen konfrontiert. So haben sich von einer strengen Informations- und Dokumentationspflicht über die Haftung, den Eintrag in das Versicherungsvermittlungsregister bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung zahlreiche Veränderungen für die Branche ergeben. "Jetzt ist das Gesetz endgültig über die Bühne, eine Umsetzung der Richtlinie im Sinne der Finanzdienstleister ist gelungen", sagte Wolfgang Göltl (Bild, rechts), Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), http://www.wko.at/finanzdienstleister gestern, Dienstagabend, im Rahmen eines Experten-Round Table vor über 120 Branchenvertretern.
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