pte20001205068 in Business
E.ON will Bewag-Anteile weiterhin verkaufen
Landgericht Berlin bestätigt einstweilige Verfügung gegen E.ON
Berlin (pte068/05.12.2000/17:24)
Das Landgericht Berlin hat gestern die einstweilige Verfügung des amerikanischen Konzerns Southern Energy gegen den Verkauf des Bewag-Anteils (49 Prozent) der E.ON Energie AG bestätigt. Gegen dieses Urteil wird E.ON Berufung einlegen. Das vertraglich vorgesehene Schiedsverfahren wird weitergeführt. Bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens werden ab dem 13. Dezember 2000 die Bewag-Anteile von E.ON Energie von einem Treuhänder verwaltet.
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