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pte19980222007 in Business

Enfopol: Internationaler Lauschangriff aufgedeckt?

Auszüge aus der Zeitung "Computerwelt" vom 23. Februar 1998


Wien (pte) (pte007/22.02.1998/15:29)

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit, abseits jeder parlamentarischen Kontrolle, arbeiten europäische Innenminister und höchste Sicherheitsbeamte - auch österreichische - an der Entwicklung eines totalen Überwachungssystems auf Basis bestehender und zukünftiger Daten- und Kommunikationsnetze. Geheime Verträge dazu existieren laut des britischen Forschungsinstituts Statewatch in Form eines "Memorandum of Understanding concerning the lawful interception of telecommunications", ENFOPOL 112, 10037/95.

* Das ECHELON-System *

Die Überwachung der Kommunikations- und Datennetze wird durch die Zusammenschaltung von Supercomputern mit den derzeit europaweit in Aufbau befindlichen sicherheitspolizeilichen Datenbanken und -Netzen ermöglicht. Die Struktur dieses Überwachungssystems entspricht in ihren Grundzügen dem Echelon-System, das von den Sicherheits- und Nachrichtendiensten der USA, Kanadas, Großbritanniens, Australiens und Neuseelands seit Anfang der 90er-Jahre betrieben wird.

Bereits heute werden in Europa laut Statewatch alle E-Mails, Telefon- und Faxverbindungen routinemäßig von diesen Nachrichtendiensten abgehört. Alle Zielinformationen aus Europa werden über die europäische Zentrale in Menwith Hill in den North York Moors/England weitergeleitet und über Satellit in das strategische Zentrum Fort Meade im US-Bundesstaat Maryland gesendet. Eine kleinere Station befindet sich im bayrischen Bad Aibling.

* Die Rechtslage in Österreich *

Nach derzeit in Österreich gültigem Recht ist diese Form der Überwachung verboten. Trotzdem finden die Enfopol-Empfehlungen bereits Eingang. In den Beilagen zum stenographischen Protokoll des Nationalrates (XX. GP vom 12.3.1996) - der Gesetzesvorlage zu "Lauschangriff und Rasterfahndung" - steht: "Durch die vorgeschlagene Ergänzung des Fernmeldegesetzes 1993 soll auch der Entschließung des Rates vom 17. Jänner 1995 über die Anforderungen der gesetzlich ermächtigten Behörden im Hinblick auf die rechtmäßige Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Enfopol 150) entsprochen werden." Seiten später heißt es: "...Im Vordergrund steht nicht so sehr der Nachweis der Schuld des Täters einer individuellen strafbaren Handlung, sondern die Vorsorge für die Verfolgung zukünftiger Straftaten, somit Strafverfolgung im weiteren Sinn (antizipierte Strafverfolgung)..."

* Das Spiel mit dem Feuer *

Die Wurzeln dieser geheim- und nachrichtendienstlichen Praxis stammen aus der Zeit des Kalten Krieges. Die Pläne zur globalen Überwachung entstanden 1991 im Rahmen einer TREVI-Konferenz der EG-Minister und wurden im November 1993 in Madrid konkretisiert. Die EU-FBI-Initiative kam zum Ergebnis, daß die klassische Kontrolle traditioneller Kommunikationssysteme mit der Liberalisierung der Telekommunikation nicht mehr möglich sei.

Daraus ergab sich die Notwendigkeit der Verankerung von Abhörmethoden und -techniken in die Grundgesetze jener Länder, in denen die Telekommunikation liberalisiert wird, der Verpflichtung für private Kommunikationsanbieter, ihre Systeme für uneingeschränkte Abhörmaßnahmen zu adaptieren, einer Sicherstellung, daß Telefonanbieter immer und jederzeit mit Polizei und Staatspolizei (internal security) kooperieren, der Weiterentwicklung jener Technologien, die das Abhören von jedem Punkt der Welt aus ermöglichen, und so viele Länder wie möglich ("as many countries as possible") zur Unterzeichnung dieser Vereinbarungen zu bewegen.

Länder, die nicht bereit sind diese Bedingungen zu akzeptieren, werden gegen ihren Willen überwacht, da die Abhörtechnik bereits in den ausgelieferten Kommunikationssystemen installiert ist (z.B.: ISDN). Auf diese Fakten weist ein Statewatch-Bericht hin. (Siehe auch EXTRA "Offen und unfaßbar zugleich") http://www.poptel.org.uk/statewatch/

Dieser Statewatch-Report hat u.a. Eingang in einen EU-Bericht "Bewertung von Technologien zur politischen Kontrolle" ("An Appraisal of Technologies of Political Control") gefunden. Auftraggeber dieser Studie war die EU-Direktion für Forschung und Technologie (Directorate General for Research). Sie wurde als Rohbericht ("Working Document/Consultation Version") in Luxemburg am 6.Jänner 1998 unter der Dokumentennummer PE 166 499 publiziert.

* Die TREVI-Entscheidung *

TREVI leitet sich aus den Anfangsbuchstaben Terrorism, Radicalism, Extremism und Violence ab. 1991, das Jahr des Golfkrieges: Die EG Innen- bzw. Justizminister beschlossen im Jänner in Luxemburg eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Terrorbekämpfung
unter Einbeziehung der Geheim- und Nachrichtendienste. Einzelheiten über die Maßnahmen wurden nicht bekannt.

Erste Hinweise auf den globalen "Lauschangriff" ergaben sich laut Statewatch aus der TREVI-Konferenz Ende 1991 in London. An der Konferenz nahm auch eine Delegation hochrangiger FBI- und DEA-Beamter (Drug Enforcement Agency) teil. Diese drängten, laut Statewatch die Europäer, eine Studie über die rechtlichen und technischen Lausch- und Abhörmöglichkeiten innerhalb der EG zu erstellen. (Siehe EXTRA Österreich und TREVI)

Auf dem ersten Treffen des neuen Rates der Innen- und Justizminister Ende November 1993 in Brüssel wurde der Beschluß über das Abhören von Telekommunikationseinrichtungen ("The interception of telecommunications") angenommen. EU und FBI setzen eine Expertengruppe ein, um die unterschiedlichen Systeme zwischen den USA und Europa aufeinander abzustimmen und die europäischen Kommunikationssysteme aus "praktischen Gründen" in die bestehenden Abhörsysteme von Hongkong, Australien und Neuseeland einzubinden. (Statewatch "Interception of communications", report to COREPER, Enfopol 40, 10090/93 Confidential,
Brussels).

Offiziell gegenüber den Medien, haben sich die Innenminister der zwölf EG-Staaten "unter Vorbehalt" Spaniens und der Niederlande auf ein Arbeitsprogramm geeinigt. Als "vorrangige Aktionen" werden darin eine Konvention über die Außengrenzen der EU, eine gemeinsame Visapolitik und Flüchtlingsfragen (Bosnien) gesehen. Gleichzeitig wurde beschlossen, daß die europäische Polizeitruppe Europol ihre Tätigkeit in Den Haag aufnehmen soll.

Im Laufe des Jahres 1994 wurde vom K4-Komitee, einem Ausschuß der in unmittelbarem Nahverhältnis zu Enfopol steht, über die legistischen Voraussetzungen für den weltweiten Lauschangriff ("lawful interception of communication") verhandelt. Der im März 1994 vorgestellte Entwurf entsprach bereits in großen Bereichen der Endversion.

* Weltweiter Lauschangriff, in drei Teilen *

Der erste Teil umfaßt laut Statewatch eine kurze Resolution: Das gesetzliche Abfangen von Telekommunikation stelle ein wichtiges Werkzeug für den Schutz von nationalen Interessen, der besonderen nationalen Sicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung dar.

Im zweiten Teil werden die Kommunikationsdienste von Netzwerk-Providern, LAN-, WAN- und Satelliten-Netzwerken definiert, sowie der Gültigkeitsbereich auf die Hersteller von Soft- und Hardware ausgedehnt, die Kommunikationskomponenten entwickeln, anwenden und betreiben. Weiters wird darauf hingewiesen, daß nicht nur Telefon-Stammdaten und Gesprächsvermittlungs- und Inhaltsdaten aufgezeichnet werden sollen, sondern auch die Bewegungsdaten des Teilnehmers - auch wenn kein Telefongespräch geführt werden sollte.

Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber eine oder mehrere Schnittstellen für die anfragende Stelle ("Law enforcement agencies") bereitstellen, von welcher aus die Daten an die Überwachungsstelle - egal wo sich diese auf der Welt befinden sollte - übertragen werden. Im Falle einer verschlüsselten oder komprimierten Kommunikation bzw. Datenübertragung habe der Netzbetreiber dafür zu sorgen, die Daten zu entschlüsseln und diese unverschlüsselt an die "Monitoring"-Stelle weiterzuleiten.

Am Ende dieses Dokuments findet sich die Formulierung, daß "weder das Abhörziel noch eine andere Person Hinweise darauf erhält, daß an den Kommunikationssystemen Veränderungen vorgenommen wurden, um den Abhörauftrag vorzunehmen. ... und darüber Stillschweigen zu bewahren ist, wer und wie öffentlich abgehört wurde sowie die Technik und Methode, mit welcher abgehört wurde" (Quelle lt. Statewatch: "Memorandum of Understanding concerning the lawful interception of telecommunications", Enfopol 112, 10037/95, Limite, Brussels, 25.11.95)

Dieses Memorandum wurde laut Statewatch am 23. November 1995 von allen 15 EU-Mitgliedsstaaten durch die jeweiligen Vertreter in Form der Justiz- und Innenminister unterschrieben - auch von den Vertretern Österreichs!

Kurz darauf erging ein Schreiben an die wichtigsten internationalen Standardisierungsorganisationen IEC (International Electrotechnical Commission/Genf), ISO (International Organisation for Standardization/CH) und ITU (International Telecommunication Union/Genf) mit dem Hinweis auf die hohen Risiken moderner Kommunikationstechniken im Sinne der Unüberwachbarkeit, und dem Hinweis, bereits bei der Standardisierung von Übertragungs- und Kommunikationssystemen auf die einfache und effiziente Überwachungsmöglichkeit der Benutzer sowie der übertragenen Informationsinhalte Rücksicht zu nehmen.

Im November 1995 präsentierte die spanische EU-Delegation einen EU-weiten Bericht über die jeweils nationale Gesetzgebung zu den Möglichkeiten der Totalüberwachung. Teile dieses Berichts finden sich auch in den Erläuterungen zum österreichischen Gesetz über Rasterfahndung und Lauschangriff wieder, in gekürzter Form, und nur jene EU-Länder betreffend, wo die Umsetzung relativ einfach ist. Besonders interessant ist jener Teil des Berichtes, der besagt, daß es im Moment keine rechtlichen Abhörprobleme bei der Übertragung von Text, Daten oder
Bilder gebe - laut Statewatch ein klarer Hinweis darauf, daß bereits mit dem Echelon-System gearbeitet werden kann.

Weiters faßt der Bericht die rechtlichen Grundlagen zur Überwachung in den Mitgliedsländern zusammen: Deutschland, Österreich, Dänemark, Luxemburg, Spanien und Portugal können einfach ("can simply") durch Änderungen im Strafrecht die volle Überwachung realisieren, während Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Griechenland, Norwegen und Schweden gänzlich neue Gesetze bzw. eine Kombination aus beiden benötigen.

In den einzelnen Ländern seien bereits Diskussionen im Gange, welch "große Vorteile" die Polizei habe, wenn "sie bereits Personen überwachen könne, die unter Verdacht krimineller Aktivitäten stehen." Der Bericht verweist auch explizit auf Österreich, wo bereits ein einfacher Antrag auf Telefonabhörung die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens einleitet. (Quelle: "Report on the national laws regarding the questionaries on phone tapping", Enfopol 15, 4354/2/95 REV2, Restricted, 13.11.95)

Das Echelon-System filtert unter Einsatz von Großcomputersystemen permanent riesige Datenmengen. Dabei werden durch Schlüsselbegriffe definierte Daten herausgefiltert. War Echelon in der Vergangenheit primär für schriftliche Informationsinhalte (Daten/Fax/Telex) konzipiert, werden durch neue Abhör-Satelliten im Orbit auch Telefongespräche leichter abhörbar. Die Partner des Echelon-Systems füttern die "Raster-Computer" mit sogenannten "Wörterbüchern", die einzelne Wortphrasen, Personennamen, Orte oder Handlungen sein können. Sämtliche damit in Verbindung stehenden, aufgefangenen Informationen werden unverzüglich an den "Auftraggeber" weitergeleitet.

Im Laufe der Zeit sind damit viele Informationen über potentielle Terroristen gesammelt worden. Es gibt aber auch eine Menge an geheimen Wirtschaftsdaten, und besonders intensiv werden alle Staaten überwacht, die am GATT- bzw. WTO-Abkommen teilnehmen.

Autor: Edmund E. Lindau (Ende)
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