pts20201215015 Politik/Recht, Umwelt/Energie

Energiecharta-Vertrag behindert Green Deal

IG Windkraft: Österreich und EU sollten vom Vertrag zurücktreten


St. Pölten (pts015/15.12.2020/12:00) Anlässlich der morgen beginnenden Konferenz zum Vertrag über die Energiecharta fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: "Der Vertrag über die Energiecharta schützt Investitionen in fossile Energien und behindert damit die Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele. Ich fordere unsere Regierung, insbesondere Bundeskanzler Kurz auf, sich vehement dafür einzusetzen, dass die EU und Österreich von diesem Energiewende-Verhinderungs-Vertrag zurücktreten."

Anlässlich der in Baku, Aserbaidschan, stattfindenden Konferenz zum Vertrag über die Energiecharta (ECT), die am 16. Dezember beginnt, weist die IG Windkraft darauf hin, dass dieser Vertrag die Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele behindert. Insbesondere die darin vorgesehenen privaten Schiedsverfahren ermöglichen den Schutz von fossilen Investitionen und behindern die Ziele des Europäischen Green Deals und des Pariser Abkommens. Die Beendigung des im ECT verankerten Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe oder - als erster Schritt - die Nichtanwendung entsprechender Verfahren muss für die EU und ihre Mitgliedstaaten eine hohe Priorität haben.

Vorteile für fossile Energien abschaffen

Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) schützt Investitionen in die Energieversorgung, einschließlich Kohlebergwerke, Öl- und Gasförderung, Pipelines, Raffinerien und Kraftwerke. Er erlaubt Energiekonzernen Rechtsmittel zu fast jeder staatlichen Maßnahme, die sich auf den erwarteten Gewinn des Anlegers auswirkt. Die daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten werden nicht von nationalen Gerichten beigelegt, sondern in einem privaten Schiedsverfahren. Es werden Strafen in Milliardenhöhe des Steuergeldes geltend gemacht, und es kann eine Entschädigung für den Verlust des erwarteten Gewinns gewährt werden.

"Der Vertrag gibt Konzernen die Möglichkeit, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen. So werden fossile Energien weiter unzulässig bevorteilt und die Energiewende blockiert", so Moidl.

"Leider müssen Änderungen am ECT einstimmig vorgenommen werden und der Vertrag selbst enthält eine 20-jährige Verfallsklausel. Nur Verhandlungen aufzunehmen reicht daher nicht aus", sagt dazu die Energierechtsexpertin und EREF-Direktorin Dörte Fouquet, und weiter: "Wir glauben, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ein klares Signal setzen sollten, dass der Vertrag über die Energiecharta in seiner gegenwärtigen Form nicht fortgesetzt werden darf. Die EU-Mitgliedstaaten sollten sich gemeinsam zurückziehen und erklären, dass die Bestimmungen zum Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe nicht mehr auf die EU anwendbar sind."

EU und Österreich müssen morgen klare Worte finden

Vor diesem Hintergrund begrüßt die IG Windkraft das Ziel der Europäischen Kommission, den ECT zu modernisieren, sowie die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11. Dezember, dass die Handelspolitik mit den Klimabestrebungen Europas vereinbar sein muss. Die IG Windkraft unterstützt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Europäische Klimagesetz dahingehend zu ändern, dass der Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe im Rahmen der Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta beendet wird.

"Ich fordere die österreichische Politik auf, sich in diesem Sinne bei der morgen stattfindenden Konferenz einzusetzen", so Moidl abschließend.

Zur Pressemappe mit Hintergrundinformationen: https://www.igwindkraft.at/?mdoc_id=1045068

(Ende)
Aussender: IG Windkraft
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