pte20041203032 in Forschung
Elektronische Unterschrift bald rechtskräftig
Gleichstellung zur Handschrift
Bern (pte032/03.12.2004/14:27)
Ab 2005 hat eine elektronische Signatur genau so viel Wert wie eine handschriftliche Unterschrift. Nachdem der Schweizer Bundesrat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet hat, wurde das Datum über die Inkrafttretung für das Gesetz auf den 1. Januar festgesetzt, erklärt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) http://www.uvek.admin.ch/ heute, Freitag.
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