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pte19971216007 in Business

Elektronische Fessel ersetzt Gefängnis

Frankreich setzt auf neue Wiedereingliederungsmaßnahmen


Paris (pte) (pte007/16.12.1997/11:40)

Ende verganger Woche ist im französischen Senat ein Gesetz angenommen worden, das die Möglichkeit vorsieht, zu Freiheitsstrafen Verurteilte alternativ zur Haft mit einer elektronischen Fessel zur Überwachung zu versehen. Das Gesetz sieht vor, daß die elektronische Fessel die Haftstrafe dann ersetzen kann, wenn der Verurteilte eine Freiheitsstraße von weniger als einem Jahr verbüßen muß. Außerdem kann die elektronische Fessel auch zur Wiedereingliederung eingesetzt werden: Für Straftäter, die eine lange Strafe absitzen müssen, könnte ein Teil in das Tragen der elektronischen Fessel umgewandelt werden.

Die elektronische Fessel ist eine Vorrichtung, die mit den Computern der Strafvollzugsbehörden in Verbindung steht. Derjenige, der so eine Fessel trägt, darf sich nicht mehr als 45 Meter von seinem Telefon entfernen, damit die elektronische Verbindung aufrechterhalten werden kann. Mit der Einführung der elektronischen Fessel als Haftersatz will man unter anderem das Problem der Überbelegung der Gefängnisse in den Griff bekommen. Das Gesetz ist, von der Enthaltung der Kommunisten abgesehen, einstimmig angenommen worden. [Quelle: dm] (Ende)
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