pte20000825024 in Business
Einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit.com aufgehoben
Unternehmen darf Stufenpreismodell verwenden
Hamburg (pte024/25.08.2000/13:12)
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass der Co-Shopping-Anbieter Letsbuyit.com http://www.letsbuyit.com sein Geschäftsmodell in Deutschland wieder einführen darf. Der direkte Konkurrent Cnited http://www.cnited.de mit Sitz in Berlin hatte zuvor eine Klage gegen das "Stufenpreismodell" von Letsbuyit.com eingebracht. (siehe http://www.pte.at/show.pl.cgi?pte=000717033 )
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