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pta20260610028
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

New York Hamburger Industrie AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Lüneburg (pta028/10.06.2026/16:30 UTC+2)

New York Hamburger Industrie AG, Lüneburg

ISIN: DE000A0Z25J5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der New York Hamburger Industrie AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 17. Juli 2026, 10:00 Uhr,

in ihren Geschäftsräumen,
Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der New York Hamburger Industrie AG

I.Anzeige des Liquidators über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

II.Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 samt Lagebericht des Liquidators
III.Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 samt Lagebericht des Liquidators
IV.Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 samt Lagebericht des Liquidators
V.Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 samt Lagebericht des Liquidators
VI.Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht des Liquidators
VII.Verwendung des Bilanzüberschusses 2021

Es ist ein Gewinn entstanden, der Überschuss in Höhe von EUR 5.430,28 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

VIII.Verwendung des Bilanzverlustes 2022

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

IX.Verwendung des Bilanzverlustes 2023

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

X.Verwendung des Bilanzverlustes 2024

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

XI.Verwendung des Bilanzverlustes 2025

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

XII.Bericht des Liquidators zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick
XIII.Beschlussfassung über die Entlastung des Liquidators für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025

Liquidator und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Liquidator für die Geschäftsjahr 2021 bis 2025 Entlastung zu erteilen.

XIV.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025

Liquidator und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 Entlastung zu erteilen.

XV.Beschlussfassung über die Rücknahme des Auflösungsbeschlusses der Gesellschaft vom 29.12.2021

Die Löschung der Gesellschaft ist, trotz des in der Hauptversammlung am 29.12.2021 gefassten Löschungsbeschlusses, nicht erfolgt. Daher schlägt der Großaktionär der Hauptversammlung vor, die Gesellschaft nicht aufzulösen, den damaligen Beschluss rückgängig zu machen und die Gesellschaft fortzuführen.

XVI.Beschlussfassung über die Absetzung des Liquidators

Mit Rücknahme des Auflösungsbeschlusses der Gesellschaft wird vorgeschlagen, den von der der Hauptversammlung gewählten Liquidator abzuberufen.

XVII.Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsräte

Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Florian Hans, Lüneburg, Oliver Detjen, Tostedt, und Christian Gloe, Hamburg, zusammen.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (vgl. § 7 Abs. 1 der Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei Vertretern der Anteilseigner/Aktionäre zusammen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner-/Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Rafael Villena y Scheffler
Rechtsanwalt, Hamburg
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Aufsichtsratsmitglied der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Herrn Roland Herzog
Kaufmann, Spicheren (FR)
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Keine weiteren Mandate
Herrn Bernd Günther
Kaufmann, Hamburg
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Ehrenvorsitzender der H+R GmbH & Co. KGaA.
Vors. des Aufsichtsrates der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Vorsitzender des Aufsichtsrates der CPU Softwarehouse AG
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Greenwich Beteiligungen AG

Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 entscheidet

Ausgelegte Unterlagen

Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,
der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,
Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,
der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,
Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,

können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg,

eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.


Lüneburg, im Juni 2026

New York Hamburger Industrie AG

Der Liquidator


Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:

New York Hamburger Industrie AG
Otto-Brenner-Str. 17 - 21337 Lüneburg - Stichwort HV
E-Mail: info@nyhag.de

Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 250.000. Es ist eingeteilt in 250.000 Stückaktien. Jede teilnahmeberechtigte Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 10. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:

New York Hamburger Industrie AG
c/o Idunahall Verwaltungs-GmbH
Neuer Wall 18 in 20354 Hamburg
Fax: +49 (0)40 34 03 72
E-Mail: idunahall@web.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 26. Juni 2026, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung, sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.

New York Hamburger Industrie AG
Otto-Brenner-Str. 17 - 21337 Lüneburg - Stichwort HV
E-Mail: info@nyhag.de

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; somit bis spätestens zum 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an unsere Adresse New York Hamburger Industrie AG, Stichwort HV, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per E-Mail an info@nyhag.de.

Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Hinweise für alle Aktionäre:

Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht.


Lüneburg, im Juni 2026

New York Hamburger Industrie AG

Der Liquidator


Datenschutzrechtliche Informationen:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft.

Es gelten folgende Bestimmungen:

Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Gäste sind nicht zugelassen aufgrund des limitierten Platzangebotes. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter / der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen.

Lüneburg, im Juni 2026

New York Hamburger Industrie AG

Der Liquidator

(Ende)

Aussender: New York Hamburger Industrie AG
Otto-Brenner-Straße 17
21337 Lüneburg
Deutschland
Ansprechpartner: New York Hamburger Industrie AG
E-Mail: info@nyhag.de
Website: nyh-environment.com
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