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pte20190522019 in Business

E-Plus muss Restguthaben ohne SIM erstatten

Erst Rücksendung der Karte durch Kunden und dann Vergütung laut LG Düsseldorf rechtswidrig


Berlin/Düsseldorf (pte019/22.05.2019/12:30)

Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf http://lg-duesseldorf.nrw.de entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://vzbv.de hatte gegen die Verwendung einer entsprechenden Vertragsklausel in Mobilfunkverträgen der Marke Aldi Talk durch die E-Plus Service GmbH geklagt.

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