pte20191028020 in Business
Diesel-Auslaufmodell: Kein Recht auf Ersatz
Gewährleistungsanspruch bezieht sich auf Beschaffung eines Fahrzeugs aus aktueller Serie
Koblenz (pte020/28.10.2019/12:30)
Entscheidet sich ein Käufer bei einem bevorstehenden Modellwechsel bewusst für das vom Hersteller subventionierte "Auslaufmodell", kann dieser keine Ersatzlieferung aus der aktuellen Modellreihe vom Händler verlangen. Zu diesem Urteil kommt der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz http://olgko.justiz.rlp.de in einem aktuellen Fall (Aktenzeichen 12 U 773/18).
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