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Universität Wien, Institut für Publizistik

Ansprechpartner: Univ.-Ass. Dr. Manfred Bobrowsky, email: <A HREF=mailto:manfred.bobrowsky@univie.ac.at>manfred.bobro


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pts19970430001 in Business

Die Lunte brennt...

AssistentInnen und DozentInnen der Universität Wien fordern Rückkehr


Wien (pts001/30.04.1997/13:06)

Der Mittelbau der Universität Wien stellt in seiner Versammlung vom 29. 4. 1997 mit allem Nachdruck fest, daß das zur Begutachtung ausgesandte Konvolut an Gesetzesentwürfen in wesentlichen Punkten von den im Februar 1997 akkordierten Verhandlungsergebnissen vollständig abweicht. Eine solche einseitige Revision ist nicht nur demokratiepolitisch inakzeptabel, sondern sie stellt auch ein weiteres Indiz für die Mißachtung dar, die man von politischer Seite den Universitätslehrern entgegenbringt.

Zur Qualität der vorliegenden Entwürfe ist anzumerken, daß sie unpräzise und überaus mißverständlich formuliert sind. Außerdem wurden sie - ebenfalls entgegen der Vereinbarung - um einige Wochen zu spät zur Begutachtung ausgeschickt. Diese zeitliche Verzögerung liegt ausschließlich im Verschulden der zuständigen Ministerien, die über Monate einen Abschluß der Verhandlungen hinausgezögert haben.

Ohne auf alle Details der Entwürfe und sämtliche Verhandlungswidrigkeiten eingehen zu können, fordern die hier versammelten HochschullehrerInnen daher insbesondere:

1. eine Rückkehr zu dem von uns ausverhandelten >>Minimum Maximum Modell<< für die Lehre. Dies bedeutet eine minimale Lehrverpflichtung von zwei Stunden, auf die jede/r UniversitätsassistentIn auch ein Anrecht haben sollte. Darüber hinaus kann er/sie je nach Qualifikation (Mag., Dr., Doz.) und sich aus dem Studienplan ergebenden Bedarf mit ein, zwei bzw. vier weiteren Stunden beauftragt werden. Nur auf diese Weise kann eine flexible und den unterschiedlichen Bedürfnissen angepaßte Organisation der Lehre stattfinden.

2. eine - dem Verhandlungsergebnis entsprechende - Klarstellung, daß nicht-habilitierte HochschullehrerInnen ausschließlich für die selbständige Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie für die Mitwirkung im Sinne des § 180b) (1) heranzuziehen sind.

3. im Zusammenhang mit der Lehrverpflichtung auch die Verankerung eines regelmäßigen Rechtsanspruches auf ein Forschungssemester. Wir verwahren uns dezidiert gegen eine Reduktion des HochschullehrerInnen-Berufsbildes auf den Aspekt der Lehre. Unsere Aufgaben bestehen in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung, wobei auf die Ausgewogenheit der Komponenten zu achten ist.

4. das Abgehen von einer impliziten Ausgrenzung der externen Lehrenden durch eine stärkere Lehrbelastung der angestellten Hochschullehrer. Der Beitrag der externen Lehrbeauftragten zur universitären Lehre ist von zentralen Bedeutung und stellt insbesondere den politisch vielzitierten Praxisbezug her.

5. keine rigide Junktimierung von Bedarf in der Lehre und dessen finanzieller Bedeckbarkeit. Bedarf in der Lehre ergibt sich aus den Studienplänen und der Verpflichtung der Universität, ein qualitativ hochstehendes und inhaltlich diversifiziertes Lehrangebot bereitzustellen. Wir sind nicht bereit, Mittäter am Ausverkauf der Universität zu sein!

6. keine zeitliche Befristung der Abgeltungsregelung für den nicht habilitierten Mittelbau. Dies schafft eine unzumutbare Rechts und Planungsunsicherheit für eine Gruppe der HochschullehrerInnen.

7. eine Gleichbehandlung von DozentInnen und ProfessorInnen hinsichtlich der Beauftragung mit Lehre im Sinne des Universitätsorganisationsgesetzes 1993.

8. die Beibehaltung der bisherigen Regelungen für die Lehre der DozentInnen aufgrund ihrer venia legendi. Eine Reduktion auf 2 Stunden ist schärfstens abzulehnen.

9. die notwendigen Ressourcen, um die in den Dienstpflichten festgelegten Aufgaben auch erfüllen zu können. So ist beispielsweise die Anwesenheitspflicht für nicht habilitierte AssistentInnen nicht nur für Lehre und Selbstverwaltung, sondern auch für die Forschung überhaupt nur dann akzeptabel, wenn die zur Verfügung stehende Infrastruktur ein sinnvolles Arbeiten wenn auch tatsächlich ermöglicht (Schreibtisch, technische Ausstattung, Ruhe etc. ).

10. die Zurücknahme der Durchlöcherung des Versetzungsschutzes.

11. eine dem Aufgabenprofil der teilbeschäftigten VertragsassistentInnen angepasste Regelung der Lehrverpflichtung. Diese ist im Ausmaß von 2 Stunden anzusetzen und mit dem Sockelbetrag von 4.000,-- abzugelten. Darüber hinausgehende Lehre sollte bei Mag. und Dr. nur mit deren Zustimmung möglich sein (Obergrenzen wie bei Min-Max-Modell).

12. die Valorisierung aller Abgeltungsbeträge.

13. die Mitwirkung der Personalvertretung bei der Dienstpflichtenfestlegung und eine Appellationsmöglichkeit an das jeweilige Fakultätskollegium.

14. eine UOG-93 adäquate Einbindung der Studienkommission bei der Bedarfsfeststellung für die "interne Lehre".

Die anwesenden Mittelbauangehörigen stellen fest, daß die HochschullehrerInnen des Mittelbaus wie kaum eine andere Berufsgruppe bereits infolge der "Sparpakete" einschneidende finanzielle Einbußen erleiden mußten. Selbst das akkordierte Verhandlungsergebnis ist für unsere Berufsgruppe mit weiteren erheblichen Reallohneinbußen - bei gleichzeitiger Erweiterung der Dienstpflichten - verbunden. Wir sind daher keineswegs bereit, vom erzielten Verhandlungsergebnis abzuweichen und darüberhinausgehende Einschränkungen struktureller und finanzieller Natur hinzunehmen.

Wir fordern daher die strikte Einhaltung des Verhandlungskompromisses unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des UOG 93 hinsichtlich der Rechte und Pflichten der HochschullehrerInnen.

Als Folge des von der Dienstgeberseite begangenen Vertrauensbruches müssen wir weiters darauf bestehen, daß der dem Ministerrat am 13. Mai 1997 zur Beschlußfassung vorzulegende neu Dienstrechtsentwurf unseren VerhandlerInnen bis spätestens 7. Mai 1997 übermittelt wird, damit die am 12. Mai stattfindende Dienststellenversammlung der Universität Wien rechtzeitig zu diesem Stellung nehmen kann.

Für den Fall, daß der Forderung nach Rückkehr zum Verhandlungsergebnis seitens der Dienstgeberseite nicht entsprochen wird, fordert die Mittelbauversammlung die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GöD) mit entschiedenem Nachdruck auf, ihren bisher ausgesetzten Streikbeschluß sofort zu reaktivieren.

Univ.-Ass. Dr. Ulrike Felt e.h.
Mittelbausprechin der Universität Wien
Tel.: 402 76 01/11
Fax: 408 88 38
E-Mail: a6111dac@helios.edvz.univie.ac.at

Wien 30. April 1997 (Ende)
Aussender: Universität Wien, Institut für Publizistik
Ansprechpartner: Univ.-Ass. Dr. Manfred Bobrowsky, email: <A HREF=mailto:manfred.bobrowsky@univie.ac.at>manfred.bobro
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