business

AUSSENDER



pressetext.austria

Ansprechpartner: ws
Tel.: 01/406 15 22-0
E-Mail: redaktion@pressetext.at

FRüHERE MELDUNGEN

BUSINESS

20.04.2026 - 12:41 | Raumdesign Maas
20.04.2026 - 12:30 | pressetext.redaktion
20.04.2026 - 11:30 | DANBERG & DANBERG
20.04.2026 - 09:05 | DATA REVERSE® Datenrettung
20.04.2026 - 06:10 | pressetext.redaktion
pte19990605001 in Business

Die drei Anwälte von der Tankstelle

Richtungweisender Richterspruch: Nur schlichte Werbung erlaubt


Frankfurt/Wien (pte) (pte001/05.06.1999/07:00)

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat den Werbeauftritt dreier Anwälte aus dem Landgerichtsbezirk Gießen verboten. Die Anwälte hatten mit einem buntgestalteten, drehbaren Plakat vor einer Tankstelle und einem Autohaus für ihre Dienste geworben. Die Art der Plazierung und die gesamte Gestaltung der Werbemaßnahme sei eine unzulässige, reklamehafte Selbstanpreisung, weil sie in eine Werbelandschaft integriert sei, begründeten die Richter den Urteilsspruch. Grundsätzlich sei Anwälten Werbung erlaubt, es sei denn sie verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot der Bundesrechtsanwaltsordnung. (w&v)

Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!

Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie 

Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!

Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+ passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar

Top