pte19990605001 in Business
Die drei Anwälte von der Tankstelle
Richtungweisender Richterspruch: Nur schlichte Werbung erlaubt
Frankfurt/Wien (pte) (pte001/05.06.1999/07:00)
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat den Werbeauftritt dreier Anwälte aus dem Landgerichtsbezirk Gießen verboten. Die Anwälte hatten mit einem buntgestalteten, drehbaren Plakat vor einer Tankstelle und einem Autohaus für ihre Dienste geworben. Die Art der Plazierung und die gesamte Gestaltung der Werbemaßnahme sei eine unzulässige, reklamehafte Selbstanpreisung, weil sie in eine Werbelandschaft integriert sei, begründeten die Richter den Urteilsspruch. Grundsätzlich sei Anwälten Werbung erlaubt, es sei denn sie verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot der Bundesrechtsanwaltsordnung. (w&v)
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