pte20030305031 in Forschung
Deutsches Gericht setzt Werbe-SMS mit E-Mail-Spam gleich
Unerwünschte Werbung stellt Eingriff in Persönlichkeitsrecht dar
Berlin (pte031/05.03.2003/12:55)
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat ein deutsches Gericht den Versand unerwünschter SMS-Werbung untersagt. Die Übersendung von nicht verlangter Werbung ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin ein Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Empfängers. Für SMS-Werbung sind insoweit die selben Grundsätze anzuwenden wie bei E-Mail-Werbung, berichtet der deutsche Fachdienst JurPC . http://www.jurpc.de/rechtspr/20030078.htm
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