pte20001014004 in Business
Deutsche Gerichte verurteilen Powershopping im Netz
Anbieter LetsBuyIt.com und Primus-Online gehen in Berufung
Hamburg (pte004/14.10.2000/10:28)
Das Landesgericht Hamburg hat am Freitagnachmittag ein Urteil erlassen, wonach das CoShopping-Modell von LetsBuylt.com http://www.letsBuyIt.com in Deutschland gegen das Rabattgesetz und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Wie LetsBuyIt.com in einer Adhoc-Aussendung mitteilt, wird das Unternehmen allerdings weiterhin sein CoShopping anbieten und in Berufung gehen.
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