pts20171114007 Politik/Recht, Bauen/Wohnen

D.A.S.: Ende der Mietvertragsgebühren


Wien (pts007/14.11.2017/07:30) Ab sofort ist das geänderte Gebührengesetz in Kraft getreten, welches die Mietvertragsgebühren regelt. Die D.A.S., der führende Spezialist im Rechtsschutz, informiert über die Auswirkungen der Gesetzesänderung für "Mietverträge von Wohnräumen". Für Vermieter und Hausverwaltungen entfällt ab jetzt die Anmeldung und Abfuhr von Verkehrssteuern an das Finanzamt. Mieter können dadurch mit einer Kostensenkung rechnen. Für gewerblich genutzte Räume besteht weiterhin eine Gebührenverpflichtung. Bei gemischt genutzten Objekten gibt es noch Unklarheiten.

Das geänderte Gebührengesetz ist in Kraft getreten und legt das Ende der Mietvertragsgebühren für "Mietverträge von Wohnräumen" fest. Die Gesetzesänderung gilt nur für Mietverträge, die ab dem Datum des Inkrafttretens geschlossen wurden, für ältere Mietverträge hat das Gesetz keine Rückwirkung.

Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet die Änderung eine Verwaltungsvereinfachung, da die Anmeldung und Abfuhr an das Finanzamt für Verkehrssteuern entfällt. Die Kosten beliefen sich je nach Mietzinshöhe und Vertragsdauer auf rund 150 bis 600 Euro. "Mieter können deshalb mit niedrigeren Kosten rechnen, da in der Praxis die Verkehrssteuern durch die Vermieter an die Mieter weiterverrechnet wurden", weiß Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S..

Weiterhin Gebühren für gewerblich genutzte Räume

Für "gewerblich genutzte" Mietverträge fällt weiterhin eine Gebühr an. So wie bisher, richtet sich diese nach der Vertragsdauer und dem monatlichen Mietzins, welcher auf das Jahr hochgerechnet wird. Für einen Geschäftsraummietvertrag, mit einer Vertragsdauer von fünf Jahren und einem monatlichen Mietzins von 1500 Euro, fallen Gebühren um die 900 Euro an. "Fraglich ist, wie bei gemischt genutzten Objekten - etwa einer Wohnung, die auch als Büro genutzt wird - vorgegangen wird. Eventuell gibt es hierzu noch einen Erlass vom Bundesministerium für Finanzen", erklärt Loinger.

Die Gebührenpflicht bei Rechtsgeschäften beginnt mit Unterzeichnung

Wenn für ein Rechtsgeschäft eine Urkunde mit den Unterschriften der Parteien errichtet wird, so fallen in der Regel Rechtsgeschäftsgebühren an. Bis zur Änderung des Gebührengesetzes mussten auch für Mietverträge von Wohnräumen Gebühren entrichtet werden. Für außergerichtliche Vergleiche, Wechsel und Abtretung von Forderungen (Zessionen) sind weiterhin Rechtsgeschäftsgebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. "Bei außergerichtlichen Vergleichen belaufen sich die Gebühren auf 2 Prozent vom Gesamtwert, der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Bei Wechselgeschäften beträgt die Gebühr 1/8 Prozent der Wechselsumme und bei Zessionen sind 0,8 Prozent des Entgelts zu bezahlen", erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Über D.A.S. Rechtsschutz AG
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S.-Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro.

Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S.-Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO-Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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