pte20140122002 in Business
Cybercrime: Morddrohungen ohne Worte strafbar
Rechtliches Nachspiel auch für geäußerte Gewalt in Form von Bildern
Richmond (pte002/22.01.2014/06:00)
Eine bildliche Morddrohung hat der Amerikaner Fletcher Babb via Instagram http://instagram.com erhalten: Ein Fall, der auch rechtlich hätte geahndet werden können. Noch ist es aber selten, dass mit "Emojis" - diese umfassen neben Emoticons auch Bilder von Tieren oder Lebensmitteln - Morddrohungen geäußert werden. Babb ist jedoch genau das passiert. Ein Smiley mit zwei "X" als Augen und einer Pistole daneben ist relativ eindeutig.
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