ptp20210818011 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Corona-Impfkampagne strafbar? Anwalt Hannig stellt Strafanzeige gegen Dresdner Oberbürgermeister

Dresdner Stadtverwaltung verstößt vorsätzlich gegen Gesetz


Frank Hannig, Weltbuch
Frank Hannig, Weltbuch

Dresden (ptp011/18.08.2021/10:20) Das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland sieht den Gedanken "der Zweck heiligt die Mittel" nicht vor. So muss es auch bei der Werbung für Corona-Schutzimpfungen sein. Nach Ansicht des Dresdner Rechtsanwalts und Stadtrates Frank Hannig verstößt die Dresdner Stadtverwaltung hierbei gegen das Gesetz.

Auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden wird unter https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/08/pm_014.php für kostenlose Impfungen mit den Impfstoffen "BioNTech" oder "Johnson & Johnson" in der Centrum Galerie Dresden geworben. Die Impfung soll außerdem mit der Abgabe von Werbegeschenken, nämlich der Teilnahme an einer Tombola und sonstigen Vergünstigungen, verbunden sein.

Nach Ansicht des Dresdner Stadtrates RA Frank Hannig (Freie Wähler) und parteiloser Kandidat zur Bundestagswahl, verstößt diese Werbung gegen das geltende Heilmittelwerbegesetz. In diesem Gesetz ist geregelt, in welchen sehr eng begrenzten Umfängen außerhalb von Fachkreisen überhaupt Werbung für Arzneimittel oder deren Verabreichung betrieben werden darf.

"Nach diesem Gesetz handelt ordnungswidrig, wer zum Beispiel Werbung für ein Medikament betreibt, ohne die erforderlichen Pflichtangaben zu veröffentlichen. Genau so handelt ordnungswidrig, wer für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit Zuwendungen oder sonstigen Werbeabgaben wirbt", meint Rechtsanwalt Frank Hannig. Er habe deshalb bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Dirk Hilbert gestellt.

Hannig versichert, dass es ihm mit der Anzeige nicht darum gehe, dem Oberbürgermeister zu schaden. Vielmehr sei dies der einzige Weg, eine juristische Überprüfung herbeizuführen, ob die Impfstoffwerbung es rechtfertigt, von den strengen Schutzvorschriften des Arzneimittelrechts abzuweichen.

Frank Hannig
Rechtsanwalt



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