pte20210604002 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

China lockert Regeln für ausländische Kino-Investoren

Neue Gesetzesgrundlage für Unterhaltungsbranche verlangt nicht mehr nach lokalem Partner


Disneyland in Schanghai: China lockt Investoren (Foto: pixabay.de/woshinidayess)
Disneyland in Schanghai: China lockt Investoren (Foto: pixabay.de/woshinidayess)

Peking (pte002/04.06.2021/06:05)

Die Regierung Chinas hat die gesetzlichen Hürden für ausländische Investoren im Unterhaltungsbereich reduziert. Wie das State Council http://english.gov.cn, das höchste Verwaltungsorgan im Land, kürzlich bekanntgab, gelten ab sofort neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Diese verlangen von Firmen aus dem Ausland nicht mehr, dass sie sich einen lokalen Partner suchen, um etwa eine neue Kinokette oder einen Freizeitpark zu eröffnen. Hierfür reicht nun einfach „die Einhaltung chinesischer Gesetze", wie eine offizielle Aussendung klarstellt.

[b]"Größter Filmmarkt der Welt"[/b]

„Ausländische Investoren dürfen nun Vergnügungsetablissements in China errichten, ohne auf strenge Investitionsrestriktionen achten zu müssen und ohne einen lokalen Partner dafür zu haben. Das öffnet den Weg für Kinos, die ganz in ausländischem Besitz stehen, auf dem größten Filmmarkt der Welt", kommentiert das US-Branchenportal „Variety" den jüngsten Richtungswechsel der chinesischen Regierung. Für die Unterhaltungsbranche in den Vereinigten Staaten, die sich schon länger darum bemüht, stärker in der Volksrepublik Fuß zu fassen, seien das „sehr gute Nachrichten".

Bislang sei der heiß umkämpfte chinesische Unterhaltungsmarkt durch besonders strenge Gesetze äußerst regide vom Ausland abgeschirmt gewesen. „Ausländische Investoren konnten am Entertainment-Geschäft nur teilhaben, wenn sie Joint Ventures oder Kooperationen mit lokalen Partnern eingegangen sind. Dem chinesischen Teil war dabei stets die Rolle des kontrollierenden Mehrheitseigentümers vorbehalten", heißt es im Bericht. Jetzt reiche es dem Staat aber schon, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden.

[b]Langsame Öffnung[/b]

Der Einschätzung zahlreicher Experten zufolge markiert die aktuelle Gesetzesänderung nur einen weiteren Schritt im Rahmen einer längerfristigen langsamen Öffnung des chinesischen Unterhaltungssektors für zahlungskräftige Interessenten aus dem Ausland. Diesen war es zum Beispiel noch bis zum Jahr 2000 ganz verboten, in Kinos in der Volksrepublik zu investieren. Bis 2003 entspannte sich die Gesetzeslage dann etwas und ausländische Firmen konnten zumindest bis zu 49 Prozent der Anteile an entsprechenden Unternehmungen halten.

(Ende)
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