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pte20060810022 in Business

bwin über Wettverbot: "Beispiellose Wettbewerbsverhinderung"

Gerichtliche Aufhebung des Sofortvollzugs soll erreicht werden


Neugersdorf/Wien (pte022/10.08.2006/12:40)

Das Regierungspräsidium Chemnitz hat heute, Donnerstag, dem deutschen Sportwettenanbieter bwin e.K. http://www.bwin.de das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten sowie die Werbung hierfür untersagt. Demnach dürfe in Sachsen allein der Freistaat selbst Sportwetten veranstalten oder ausrichten lassen. Firmeninhaber Steffen Pfennigwerth ist erbost: "Diese Entscheidung des Regierungspräsidiums ist beispiellos. Die jeweils zuständigen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht haben in der Vergangenheit im Zuge zahlreicher Verfahren die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Gewerbeerlaubnis bestätigt." Das Unternehmen werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen sowie Schadenersatzansprüche im Umfang von 500 Mio. Euro gegen das Land Sachsen anstreben.

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