pte20060328016 in Business
Bundesverfassungsgericht kippt Sportwettenmonopol
Wettanbieter: "Deutschland ist in Europa angekommen"
Karlsruhe (pte016/28.03.2006/11:22)
Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute, Dienstag, entschieden. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, erklärte das Gericht. Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" tun, um am Monopol festhalten zu können. Oder er muss private Veranstalter zu sogenannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten". Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchener Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte. Für eine Neuregelung entweder durch den Bund oder das Land wurde eine Frist bis Ende 2007 gesetzt.
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