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pte20080819026 in Business

Bundesliga: Streit um TV-Vermarktung eskaliert

Bundeskartellamt pocht auf Vorteile für die Verbraucher


Frankfurt am Main/Düsseldorf (pte026/19.08.2008/13:40)

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de , das von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) http://www.dfl.de geplante TV-Vermarktungsmodell abzulehnen, hat für großen Unmut gesorgt. Nach Ansicht des Kartellamtes stellt die Zentralvermarktung der Fernsehrechte durch die DFL eine Kartellvereinbarung dar, die aber nur zulässig sei, wenn der Verbraucher angemessen an deren Vorteilen beteiligt werde. Diese Vorteile definiert das Kartellamt unter anderem in der Zusammenfassung der Erstligaspiele vor 20 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen.

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