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pte20070205026 in Business

Bundeskanzleramt missachtet bei Bundesvergabegesetz-Novellierung EU-Kritik

Österreich droht Vertragsverletzungsverfahren


Wien/Brüssel (pte026/05.02.2007/13:30)

Die letzten Monat vom Bundeskanzleramt vorgestellte Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 missachtet die von der Europäischen Union (EU) geäußerte Kritik an der mangelnden Transparenz von Vergabeverfahren für Aufträge mit vermeintlich "geringen" Auftragswerten. Zu diesem Schluss kommt Gunter Estermann von der Kanzlei Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH http://www.estermann-pock.at im Gespräch mit pressetext. Die Rede ist dabei von Aufträgen bis zu einem Wert von 120.000 Euro. Gerade jene Aufträge, die auf Grund der österreichischen Wirtschaftsstruktur für heimische Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Die Novellierung http://www.bundeskanzleramt.at/site/cob__16253/5102/default.aspx sieht vor, dass das bloß ein Jahr alte Vergabegesetz in insgesamt 95 Punkten geändert werden soll (siehe dazu beigestellte PDF-Datei von Estermann Pock Rechtsanwälte zum Herunterladen http://img.pte.at/files/binary/1985.pdf).

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