pte20050512047 in Business
Bundesgericht gegen Fusion Swisscom-Cinetrade
Cablecom begrüsst die superprovisorische Verfügung
Lausanne/Bern/Zürich (pte047/12.05.2005/14:25)
Das Bundesgericht hat gestern, Mittwoch, eine superprovisorische Verfügung erlassen und untersagte darin der Swisscom http://www.swisscom.ch und der Cinetrade, den im Herbst 2004 angekündigten Zusammenschluss zu vollziehen. Die Wettbewerbskommission hatte das Zusammenschluss-Vorhaben im März 2005 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt. Mit der bundesgerichtlichen Verfügung ist es nun der ehemaligen Monopolistin Swisscom und Cinetrade verboten, irgendwelche weiteren Vollzugshandlungen vorzunehmen.
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