pte19980909012 in Business
Brockhaus sichert sich "brockhaus.de"
Dienstleister wurde das Recht zur Domainverwendung aberkannt
München (pte) (pte012/09.09.1998/17:10)
Wieder einer weniger: Domainnamen-Grabber haben vor deutschen Gerichten keine Chance mehr. Diesmal hat das Landgericht Mannheim mit einem rechtskräftigem Urteil einer Klage des Verlages Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG gegen ein in Augsburg ansässiges Dienstleistungsunternehmen der Soft- und Hardwarebranche stattgegeben und ihm das alleinige Nutzungsrecht für die Domainadresse www.brockhaus.de eingeräumt
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