pte19980410008 in Business
Bonn: Telekom darf keine Wechselgebühren verlangen
Kunde hat das Recht, seine Nummer zu behalten
Bonn (pte) (pte008/10.04.1998/10:48)
Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat den Antrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, bei einem vollständigen Wechsel zu einem Mitbewerber eine Gebühr von 49 Mark zu erheben, wenn der Kunde seine Rufnummer behalten möchte. Begründet wurde das Nein zu Wechselgebühren damit, daß der Kunde laut Paragraph 20 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ein vom Telefon-Anbieter unabhängiges Recht auf seine Nummer habe. Zugleich teilte die Behörde mit, daß die Telekom ihrerseits einen Antrag zurückgezogen habe, wonach sie bei einem Wechsel nur für Ferngespräche (Preselection) eine Gebühr von 49 Mark erheben wollte.
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