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pte20010329085 in Leben

BMU: Mehrwegverpackung behindert Binnenmarkt nicht

Klage vor Europäischem Gerichtshof nicht gerechtfertigt


Berlin/Brüssel (pte085/29.03.2001/18:05)

Das Bundesumweltministerium http://www.bmu.de hat sich gegen die heutige Ankündigung aus Brüssel gewandt, die Bundesrepublik Deutschland wegen der Mehrwegschutz-Regelung in der Verpackungsverordnung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) http://www.curia.eu.int/de zu verklagen. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Mehrwegschutz-Regelung der Verpackungsverordnung vor dem EuGH Bestand haben wird. Die deutsche Regelung behindere nach Meinung der Regierung den Binnenmarkt nicht.

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