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Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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pts19980609012 in Business

BMAGS: 55. ASVG-Novelle im Ministerrat beschlossen

Hostasch: Gesamtvertrag für Zahnersatz-Lösung festgeschrieben


Wien (pts012/09.06.1998/16:53)

Als wichtiges Signal und richtigen Schritt bezeichnete die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Eleonora Hostasch die erfolgreiche Behandlung der 55. ASVG-Novelle und der entsprechenden Begleitgesetze im heutigen Ministerrat.

Die Festsetzung der Höhe des Kranken- und Wochengeldes bei geringfügiger Beschäftigung, die Zuständigkeitsvereinfachung der Versicherungsanstalt der Eisenbahner, den Wochegeldanspruch für freie Dienstnehmer, die Neuregelung der bäuerlichen Unfallversicherung, die Erweiterung der Berufskrankenliste sowie die "Mindestbeitragsgrundlage" zur Unterstützung von Betriebsgründungen, nannte Hostasch als wichtige Neuerungen im Sinn von Treffsicherheit und Verwaltungsvereinfachung.

"In der Frage des festsitzenden Zahnersatzes ist es" - so Hostasch - "erstmals gelungen, den Abschluß eines Gesamtvertrages über den Tätigkeitsumfang der Zahnambulatorien und über Richttarife für den festsitzenden Zahnersatz als Auftrag im Gesetz festzuschreiben." So werde im § 343c festgelegt, daß der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Vertreter der Ärztekammer diesen Gesamtvertrag abschließen müssen. Auch der zeitliche Rahmen sei vorgegeben, da dieser Gesamtvertrag bereits am 1. 1. 1999 in Kraft treten werde.

Durch den heutigen Ministerratsbeschluß sieht Bundesministerin Hostasch die Voraussetzungen zur Verwirklichung der drei wichtigsten politischen Ziele der 55. ASVG-Novelle geschaffen,

* Einschränkung des "Zahntourismus"
* sozialverträgliche Preisgestaltung
* Definition der Tätigkeitsbereiche der Zahnambulatorien im
Gesamtvertrag.

Hostasch: "Ich gehe jedenfalls davon aus, daß bei beiden Vertragspartnern das aufrichtige Bemühen herrscht, dem gesetzlichen Auftrag zu entsprechen und im Interesse der Versicherten möglichst rasch ein Gesamtergebnis vorzulegen." (Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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